AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


für die Südindien-Gruppenreise vom 

17. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 und vom 17. Dezember 2027 bis 03. Januar 2028

Reisepreis

3.490,00 € pro Person einschließlich Lufthansa-Flug gemäß Reiseausschreibung

Anzahlung

500,00 € nach Vertragsschluss und Aushändigung des Sicherungsscheins

Restzahlung

einmalig bis 20.11.2026 /27 oder in drei weiteren Raten

Veranstalter

SPANDAFILM gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter SPIRITUP.TOURS.
Kontakt: info@spiritup.tours

 

1. Geltungsbereich und Reiseveranstalter

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für den zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter geschlossenen Pauschalreisevertrag über die Südindien-Gruppenreise vom 17. Dezember 2026 bis 3. Januar 2027 und vom 17. Dezember 2027 bis 03. Januar 2028

Reiseveranstalter ist die SPANDAFILM gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Marke SPIRITUP.TOURS, Rosenthaler Straße 51, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Olga Dijk-Delane (nachfolgend „SPIRITUP.TOURS“).

Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen werden nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich in Textform bestätigt werden. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

2. Vertragsschluss und Reiseunterlagen

Mit der Buchung gibt der Reisende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Pauschalreisevertrags ab. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, über die Website oder über andere ausdrücklich angebotene Kommunikationswege erfolgen.

Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung von SPIRITUP.TOURS zustande. Die Buchungsbestätigung, die Reiseausschreibung, die vorvertraglichen Informationen und diese Reisebedingungen bilden zusammen die Vertragsgrundlage.

Weicht die Buchungsbestätigung vom Buchungsangebot ab, liegt darin ein neues Angebot von SPIRITUP.TOURS. Der Vertrag kommt dann nur zustande, wenn der Reisende dieses Angebot ausdrücklich oder durch fristgerechte Zahlung annimmt.

3. Reisepreis, Anzahlung und Ratenzahlung

Der Reisepreis beträgt 3.490,00 € pro Person. Die im Reisepreis enthaltenen Leistungen ergeben sich aus Ziffer 4 sowie der Reiseausschreibung und den vorvertraglichen Informationen.

SPIRITUP.TOURS darf Zahlungen auf den Reisepreis nur fordern oder annehmen, wenn eine wirksame Kundengeldabsicherung besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers übermittelt wurde.

3.1 Anzahlung

Nach Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 500,00 € fällig. Sie ist unverzüglich, spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins, zu zahlen. Die Anzahlung wird vollständig auf den Reisepreis angerechnet.

3.2 Wahl der Restzahlung

Der verbleibende Reisepreis von 2.990,00 € kann nach Wahl des Reisenden wie folgt gezahlt werden:

  • Einmalzahlung: 2.990,00 € spätestens am 20. November 2026; oder
  • 3 Ratenzahlungen in Höhe von 996,67€. Letzte Zahlung erfolgt spätestens am 20. November 2026. Es kann auch andere Ratenzahlung vereinbart werden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

Die Zahlungstermine sind Fixtermine. Bei einer Buchung nach einem bereits verstrichenen Zahlungstermin werden die bis dahin fälligen Beträge innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsschluss und Erhalt des Sicherungsscheins fällig. 

Ohne vollständige Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Teilnahme. Leistet der Reisende trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, kann SPIRITUP.TOURS vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung nach Ziffer 6 verlangen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

4. Reiseleistungen und Leistungsänderungen

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der bei Buchung gültigen Reiseausschreibung, den vorvertraglichen Informationen und der Buchungsbestätigung.

Für die in diesen Bedingungen bezeichnete Reise ist der Hin- und Rückflug mit Lufthansa im Reisepreis enthalten, soweit er in der Reiseausschreibung beschrieben ist. Abflughafen, Streckenführung, Buchungsklasse, Gepäckregelungen und voraussichtliche Flugzeiten werden dem Reisenden vor Vertragsschluss bzw. in den Reiseunterlagen mitgeteilt. Flugzeiten können aus betrieblichen Gründen geändert werden; gesetzliche Rechte des Reisenden bleiben unberührt.

Nicht umfasst sind nur Leistungen, die in der Reiseausschreibung oder Buchungsbestätigung ausdrücklich als nicht enthalten oder als Fremdleistung bezeichnet sind, insbesondere persönliche Ausgaben, Versicherungen, Visa- und Einreisegebühren sowie optionale Zusatzangebote, soweit nicht anders angegeben.

SPIRITUP.TOURS kann nach Vertragsschluss nur unerhebliche Änderungen einzelner Reiseleistungen vornehmen, wenn diese nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. Der Reisende wird darüber klar, verständlich und dauerhaft informiert. Bei erheblichen Vertragsänderungen gelten die gesetzlichen Rechte, insbesondere das Recht, die Änderung anzunehmen oder ohne Entschädigung zurückzutreten.

5. Preise und nachträgliche Preisänderungen

Der vereinbarte Reisepreis ist verbindlich. Eine nachträgliche Erhöhung ist nur zulässig, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, die Möglichkeit einer Preiserhöhung vor Vertragsschluss wirksam vorbehalten wurde und zugleich ein entsprechendes Recht des Reisenden auf Preissenkung besteht. Ohne einen solchen wirksamen Vorbehalt findet keine Preiserhöhung statt.

6. Rücktritt durch den Reisenden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt soll zur eindeutigen Zuordnung in Textform, vorzugsweise per E-Mail an info@spiritup.tours, erklärt werden.

Tritt der Reisende zurück, verliert SPIRITUP.TOURS den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene Entschädigung nach § 651h Abs. 2 BGB verlangen. Eine pauschale Stornostaffel wird mit diesen Bedingungen nicht vereinbart. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen und abzüglich dessen, was SPIRITUP.TOURS durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt. Auf Verlangen wird die Höhe der Entschädigung begründet.

Die geleistete Anzahlung von 500,00 € ist keine automatisch verfallende Reservierungsgebühr. Sie wird auf eine berechtigte Entschädigungsforderung angerechnet; ein darüber hinausgehender Betrag wird erstattet.

Liegen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vor, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung erheblich beeinträchtigen, kann der Reisende nach Maßgabe von § 651h Abs. 3 BGB ohne Entschädigung zurücktreten.

7. Vertragsübertragung auf eine Ersatzperson

Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn in Textform erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt. Eine Erklärung, die SPIRITUP.TOURS spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht, ist in jedem Fall rechtzeitig.

SPIRITUP.TOURS kann dem Eintritt nur widersprechen, wenn die Ersatzperson die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Der ursprüngliche Reisende und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt tatsächlich entstehenden angemessenen Mehrkosten. SPIRITUP.TOURS weist diese Mehrkosten nach.

8. Rücktritt durch SPIRITUP.TOURS und Mindestteilnehmerzahl

SPIRITUP.TOURS kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl (5 Personen) nur zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl im Vertrag bzw. in den vorvertraglichen Informationen genannt und dort auf die Rücktrittsfrist hingewiesen wurde.

SPIRITUP.TOURS kann außerdem zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Vertragserfüllung verhindern und der Rücktritt unverzüglich vor Reisebeginn erklärt wird. In diesen Fällen verliert SPIRITUP.TOURS den Anspruch auf den Reisepreis und erstattet geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt. Weitergehende Entschädigungsansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

9. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände

Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Partei, die sich auf sie beruft, deren Folgen auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären. Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, erhebliche politische Unruhen, behördliche Reisebeschränkungen, Epidemien oder vergleichbare Gesundheitskrisen zählen.

Die Rechte und Pflichten beider Parteien richten sich in diesen Fällen nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere werden Ansprüche des Reisenden auf Rückzahlung nicht allein deshalb ausgeschlossen, weil SPIRITUP.TOURS seinerseits nicht erstattungsfähige Kosten entstanden sind.

Muss SPIRITUP.TOURS während der Reise wegen solcher Umstände Änderungen vornehmen, wird der Reisende unverzüglich informiert. Soweit erforderlich, werden angemessene Ersatzleistungen angeboten. Ist eine vereinbarte Rückbeförderung unmöglich, gelten die gesetzlichen Pflichten zur notwendigen Beherbergung und Unterstützung.

10. Mitwirkung, Mängelanzeige und Abhilfe

Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Reisemängel unverzüglich der Reiseleitung oder SPIRITUP.TOURS anzuzeigen und im Rahmen des Zumutbaren an der Schadensvermeidung und -minderung mitzuwirken.

SPIRITUP.TOURS ist Gelegenheit zu geben, innerhalb angemessener Frist Abhilfe zu leisten, sofern Abhilfe nicht verweigert wird oder sofortige Abhilfe erforderlich ist. Kontakt während der Reise: über die in den Reiseunterlagen benannte Reiseleitung sowie info@spiritup.tours und +49 172 5824430.

Unterbleibt eine Mängelanzeige schuldhaft, entfallen Minderungs- oder Schadensersatzansprüche nur insoweit, als SPIRITUP.TOURS wegen der unterlassenen Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte. Die weiteren gesetzlichen Rechte bei Reisemängeln bleiben unberührt.

11. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen

SPIRITUP.TOURS informiert den Reisenden vor Vertragsschluss über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten.

Der Reisende ist für das rechtzeitige Beschaffen und Mitführen der individuell erforderlichen Reisedokumente, Visa und Nachweise sowie für die Einhaltung von Zoll-, Devisen-, Einreise- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Dies gilt nicht, soweit SPIRITUP.TOURS die Beschaffung ausdrücklich übernommen oder eine Pflichtverletzung von SPIRITUP.TOURS den Nachteil verursacht hat.

12. Gesundheitliche Voraussetzungen; Yoga und Meditation

Die Reise und die angebotenen Yoga-, Meditations- und Ausflugsprogramme setzen eine für das jeweilige Programm ausreichende körperliche und psychische Belastbarkeit sowie die Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Teilnahme in einer Gruppe voraus.

Wer wegen einer körperlichen oder psychischen Erkrankung, einer laufenden Behandlung, einer Schwangerschaft, eingeschränkter Mobilität oder einer Medikation Zweifel an der eigenen Reisefähigkeit hat, sollte vor der Buchung fachkundigen medizinischen Rat einholen. Besondere Bedürfnisse, die für die sichere Durchführung erforderlich sind, sollen SPIRITUP.TOURS möglichst frühzeitig, spätestens 48 Stunden vor Reisebeginn, mitgeteilt werden. Eine Offenlegung von Diagnosen ist nur insoweit erforderlich, wie dies zur Beurteilung und Organisation der konkret benötigten Unterstützung notwendig ist.

Die Angebote sind keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung und ersetzen eine solche nicht. Die Teilnahme an einzelnen Yoga-, Meditations- oder Ausflugsangeboten ist freiwillig, sofern die Reiseausschreibung nichts anderes bestimmt.

Kann eine sichere oder vertragsgemäße Teilnahme trotz zumutbarer Anpassungen nicht gewährleistet werden, richten sich Ablehnung, Rücktritt, Kündigung und Kostentragung nach dem Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Ein pauschaler Ausschluss jeglicher Erstattung wird nicht vereinbart.

13. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

SPIRITUP.TOURS kann den Pauschalreisevertrag aus wichtigem Grund kündigen, wenn ein Reisender den Reiseablauf nachhaltig und erheblich stört, die Sicherheit oder das Wohlbefinden anderer gefährdet oder sich in erheblichem Umfang vertragswidrig verhält und das Verhalten trotz Abmahnung fortsetzt. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn sofortiges Handeln zum Schutz von Personen erforderlich ist oder eine Abmahnung offensichtlich erfolglos wäre.

Im Kündigungsfall behält SPIRITUP.TOURS den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen anrechnen lassen. Etwaige Mehrkosten der Rückreise trägt der Reisende, soweit er die Kündigung schuldhaft veranlasst hat und keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

14. Haftung

SPIRITUP.TOURS haftet für die vertragsgemäße Erbringung der Pauschalreise nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Haftung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit wird nicht vereinbart.

Die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft von SPIRITUP.TOURS herbeigeführt wurden, ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Gesetzliche Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse zugunsten von Leistungserbringern bleiben unberührt.

Für Leistungen, die nicht Bestandteil der Pauschalreise sind und lediglich als eindeutig vermittelte Fremdleistung angeboten werden, haftet SPIRITUP.TOURS nicht als Reiseveranstalter. Die Pflicht zur sorgfältigen Auswahl und Vermittlung sowie sonstige gesetzliche Haftung bleiben unberührt.

15. Versicherungen

Eine Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Auslandskranken- und Rücktransportversicherung ist nur enthalten, wenn dies ausdrücklich in der Reiseausschreibung oder Buchungsbestätigung angegeben ist. SPIRITUP.TOURS empfiehlt den rechtzeitigen Abschluss eines den persönlichen Bedürfnissen entsprechenden Versicherungsschutzes.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Reisende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt, soweit sie anwendbar sind.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird – soweit zulässig – Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

17. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Reisebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Zwingende Vorschriften des Pauschalreiserechts, insbesondere die §§ 651a bis 651y BGB und die Informationspflichten nach Artikel 250 EGBGB, bleiben unberührt.

Veranstalter und Kontakt

Marke

SPIRITUP.TOURS

Unternehmen

SPANDAFILM gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

Vertretung

Geschäftsführerin Olga Dijk-Delane

Anschrift

Rosenthaler Straße 51, 10178 Berlin

Kontakt

+49 172 5824430  |  info@spiritup.tours

Website

www.spiritup.tours

Stand: 5. September 2026